Die kryogene Entgratungsmaschine eignet sich zum Entfernen von Graten an verschiedenen Gummi-, Spritzguss- und Zink-Magnesium-Aluminium-Legierungsteilen. STMC ist seit über 20 Jahren in der Branche der kryogenen Entgratungsmaschinen tätig, entwickelt sich stetig weiter und ist ein zuverlässiger Partner für Hersteller von Gummi- und Kunststoffprodukten. Viele Kunden, die die kryogene Entgratungsmaschine zuvor nicht kannten, waren nach Tests von der Kantengenauigkeit unserer Produkte begeistert und entschieden sich ohne Zögern für die Investition.
Dieses Mal brachte der Kunde verschiedene Arten von Klemmenblöcken zu SMC zum Entgratungstest, die hauptsächlich aus Materialien wie Nylon mit Fasern, PPA und PC mit Fasern hergestellt sind, insgesamt 12 Produkte, wie in der folgenden Abbildung dargestellt.

Aufgrund von Zeitmangel und den unterschiedlichen Produkteigenschaften wird jedes Produkt einzeln entgratet. Die Prüfgeräte stammen alle aus der kryogenen Entgratungsanlage der Serie NS-60T. Die Projektile haben Durchmesser von 0,4 mm bzw. 0,5 mm. Wie aus der Abbildung ersichtlich, weisen 4–5 der Produkte Bohrungen unterschiedlicher Größe auf. Daher ist bei der Auswahl der Projektile darauf zu achten, dass diese keinen zu großen Durchmesser haben, um ein Festklemmen in den Bohrungen zu vermeiden.
Nach der Prüfung aller 12 Produkte begannen wir mit der Auswertung der Testergebnisse. Abgesehen vom guten Ergebnis des grünen Klemmenblocks in der oberen rechten Ecke kam es bei mehreren anderen Klemmenblöcken zu Beschädigungen durch Fremdkörper. Aufgrund der geringen Probenanzahl könnten zudem ungeeignete Parametereinstellungen zu Fehlern beim Kantenschnitt führen. Daher dient dieser Test lediglich als Referenz. Wir werden den Kunden bitten, uns zukünftig eine größere Anzahl von Proben für weitere Tests zuzusenden, da wir mit besseren Ergebnissen rechnen.
STMC bietet Lösungen und Entgratungsprüfungen für diverse Gummi- und Kunststoffprodukte im In- und Ausland an. Wir freuen uns über Ihre Anfrage und Beratung!
Veröffentlichungsdatum: 10. Juli 2024
